Kommentar
Mitunter bricht das Rechtsempfinden klar und deutlich aus uns hervor: Im Fall von Claudia Kahr zum Beispiel, jener als SPÖ-nahe geltenden Verfassungsrichterin, die zuletzt den Vorsitz im Aufsichtsrat der staatlichen Straßenbaugesellschaft (Asfinag) übernahm. Wie kann es sein – fragt man sich unwillkürlich –, dass eine Höchstrichterin plötzlich im Sold eines Dritten steht? Wie unabhängig wird Kahr in Zukunft sein?
So richtig und wichtig diese Fragen sind, so sehr verschleiern sie doch den Blick auf ein drängenderes Problem. Schon bisher gingen VfGH-Mitglieder nämlich Nebentätigkeiten nach, die geeignet waren, ihre Unabhängigkeit einzuschränken: Ex-VfGH-Präsident Karl Korinek etwa saß im Aufsichtsrat der Erste Bank. Gleich drei Verfassungsrichter sind Rechtsanwälte und mithin als Interessenvertreter aktiv. So begrüßenswert klare Unvereinbarkeitsbestimmungen wären: Nicht der VfGH kam in den vergangenen Jahren in den Geruch, befangen oder korrupt zu agieren. Demgegenüber ist eine andere Kontrollinstanz sehr wohl mit derartigen Vorwürfen konfrontiert: Der Aufsichtsrat nämlich. Diese Einrichtung scheitert ständig daran, Misswirtschaft und Malversationen aufzudecken (siehe ÖBB, siehe Kärntner Hypo, siehe Bawag). Grund dafür könnte sein, dass sie regelmäßig mit Personen besetzt ist, die inkompetent sind, die gegenläufige Interessen verfolgen (Frächtervertreter im ÖBB-Aufsichtsrat) oder die ihre Aufgabe bloß darin sehen, Managergehälter hochzulizitieren.
Vielleicht sollte man dazu übergehen, Aufsichtsräte gezielt mit Richtern zu unterwandern. Mit Richtern wohlgemerkt, die diese Arbeit als Ehrenamt begreifen und nicht als lukrative Zuverdienstmöglichkeit.
“Falter” Nr. 26/10 vom 30.06.2010 Seite: 6 Ressort: Falter & Meinung